Hundeführerschein Praxis – Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung für den Hundeführerschein

Die praktische Prüfung bildet den zweiten Teil der Hundeführerschein Prüfung. Hier wird der Gehorsam des Hundes in verschiedenen Umgebungen getestet. Auch die Beziehung zwischen Hund und Halter wird bewertet, ebenso, wie die Kommunikation im Mensch-Hund-Team. Einen weiteren wichtigen Teil in der Prüfung bildet die Überprüfung der Reizschwelle des Hundes. Besonders bei Hunden, die in der Vergangenheit bereits auffällig geworden sind oder aus schwierigen Verhältnissen stammen, wird dieser Teil der Prüfung auch gern deutlich ausführlicher gestaltet. Auch das Verhalten des Hundeführers, welches stets tierschutzkonform und vorausschauend sein sollte, fließt in die Bewertung mit ein.

Für Leser mit wenig Zeit – 5 Fakten zur praktischen Prüfung

1. Erst nach erfolgreichem Bestehen der Theorie-Prüfung wird man zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Zulassung ist drei Jahre gültig.

2. Um zur praktischen Prüfung antreten zu dürfen, muss der Hund mindestens ein Jahr alt sein. Zudem ist eine gültige Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

3. Die praktische Prüfung prüft den Grundgehorsam des Hundes in verschiedenen Umgebungen. Auch sein Verhalten in Alltagssituationen und bei Begegnungen mit fremden Menschen und/oder Hunden wird bewertet. Sie dauert ca. 60 Minuten.

4. Die Praxis Prüfung kann auch vollständig an der Leine durchgeführt werden. Dies ist idealerweise bei der Prüfungsanmeldung bereits anzugeben. Auch andere Hilfsmittel wie der Clicker, ein Geschirr, eine Schleppleine usw. sind im Vorhinein anzumelden. Sie haben jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit des Hundeführerscheins oder den Prüfungsablauf an sich.

5. Der Prüfer behält sich vor, den Prüfungsablauf spontan abzuändern, sollte das Verhalten des Hundes und/oder das Verhalten des Hundeführers dies erforderlich machen.

Buchempfehlungen zur Vorbereitung

Noch mehr Hundeführerschein Literatur gibt’s in unseren Buchempfehlungen!

Die zweite Etappe zum Hundeführerschein

Die Praxis Prüfung für den Hundeführerschein folgt auf die theoretische Prüfung. Mit erfolgreichem Bestehen der Theorie-Prüfung erhält man die Zulassung zur praktischen Prüfung. Nun hat man bis zu drei Jahre Zeit, die Gehorsamkeitsprüfung mit dem Hund abzulegen. So kann man also auch erst einmal in Ruhe die Theorie-Prüfung ablegen und erst anschließend mit dem Training für die Praxis Prüfung starten. Geprüft wird ein Mensch-Hund-Team. Es können also nicht mehrere Personen in einem Prüfungsdurchlauf den Hund führen. Fällt man durch die praktische Prüfung durch, kann man sie wiederholen. Meist gibt es eine Wartezeit zwischen zwei Prüfungsversuchen von ein paar Wochen. Dies soll einem die Möglichkeit geben, noch einmal gezielt mit dem Hund zu üben. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass bei jedem neuen Prüfungsversuch auch die Prüfungsgebühr wieder fällig wird.

Häufig werden die Begriffe „Hundeführerschein“ und „Sachkundenachweis“ synonym verwendet, allerdings gibt es durchaus Unterschiede. Dies betrifft vor allem diejenigen, die einen Hund halten, für den es gewisse Auflagen zur Haltung gibt. Hunde bestimmter Rassen oder mit einer konfliktbehafteten Vorgeschichte dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gehalten werden. Meist sind auch die Hundesteuer sowie Versicherungskosten deutlich höher. Um einen solchen Hund halten zu dürfen, müssen die Halter ihre „Sachkunde“ nachweisen. Oft muss das Tier auch einen Wesenstest absolvieren.
Diese Überprüfungen der Sachkunde und des Wesens des Hundes sind nicht identisch mit den Prüfungen für den Hundeführerschein. Sie enthalten Elemente daraus, sind aber nicht deckungsgleich. Insbesondere in Bezug auf das Wissen zum Sozialverhalten des Hundes sowie Aggressionsverhalten werden Hundehalter auffälliger Hunde meist intensiver überprüft. Bei dem Wesenstest liegt zudem ein größerer Schwerpunkt auf der Beurteilung der Reizschwelle des Hundes, insbesondere, wenn sich Menschen dem Hund gegenüber bedrohlich oder aufbrausend verhalten.
In manchen Bundesländern kann man den Hundeführerschein jedoch als Alternative zum Sachkundenachweis und Wesenstest anerkennen lassen, da der Hundeführerschein meist deutlich umfassender das Wissen des Halters und den Gehorsam des Hundes prüft. Trotzdem sind die Auflagen je Bundesland verschieden, weshalb man sich immer genau informieren sollte, was bei dem Nachweis der Sachkunde genau gefordert wird.

Wann ist ein Hundeführerschein nötig?

In den meisten Bundesländern ist der Hundeführerschein freiwillig. Trotzdem gibt es Privilegien, die man mit dem Bestehen des Hundeführerscheins erhalten kann. In manchen Bundeländern wird der Hund nach bestandener Prüfung von der allgemeinen Anleinpflicht befreit. Auch gibt es ab und zu Steuererleichterungen für geprüfte Hunde. Wer von diesen Privilegien profitieren möchte, muss die Prüfungen für den Hundeführerschein ablegen. Nur in Niedersachsen und in Baden-Württemberg ist der Erwerb des Hundeführerscheins Pflicht. Dies soll dabei helfen, Konflikte zwischen Hunden und Hundehaltern sowie Beißvorfälle zu reduzieren. Auch soll eine Tierhaltung, die dem Tierschutzgesetz entspricht, gefördert werden. Das Bundesland Niedersachsen hat diesbezüglich schon gute Erfahrungen gemacht, da hier der Hundeführerschein schon länger verpflichtend ist. Baden-Württemberg machte den Hundeführerschein ab 2021 zur Pflicht. Viele Tierschutzorganisationen fordern bereits seit Jahren, dass sich alle Bundesländer anschließen und den Hundeführerschein verpflichtend machen, um eine artgerechte Hundehaltung deutschlandweit gewährleisten zu können.
In den Bundesländern, in denen kein Hundeführerschein Pflicht ist, gibt es bis heute noch die umstrittenen und von Tierschutzorganisationen oft kritisierten Rasselisten. Auf diesen Listen sind bestimmte Hunderassen geführt, die als grundsätzlich und potenziell gefährlich gelten. Häufig werden solche Hunde auch „Listenhunde“ oder „Kampfhunde“ genannt. Die Bezeichnung „Kampfhund“ kommt daher aus der Geschichte dieser Hunderassen, da Hunderassen wie beispielsweise der Bullterrier, der American Pit Bull Terrier oder auch der Staffordshire Bullterrier früher speziell für den Einsatz bei blutigen Hundekämpfen gezüchtet wurden. Diese Tierkämpfe sind inzwischen verboten, die Hunderassen existieren jedoch nach wie vor. Hunde dieser Rassen dürfen meist gar nicht nach Deutschland eingeführt werden und auch keine Nachkommen bekommen. Mischlinge, die eine oder mehrere als gefährlich geltende Hunderassen im Stammbaum haben, unterliegen oft bestimmten Haltungsbeschränkungen. Auch für als gefährlich vermutete Hunde, tatsächlich auffällig gewordene Hunde und 20/40-Hunde gibt es Auflagen zur Haltung.

Was sind 20/40-Hunde?

20/40-Hunde sind große Hunde, die im adulten Zustand mindestens 20kg wiegen oder eine Widerristhöhe von mindestens 40cm aufweisen. Im Bundeland Nordrhein-Westfalen ist diese Bezeichnung in der Hundeverordnung festgeschrieben. Für solche Hunde müssen Hundehalter in Nordrhein-Westfalen einen Sachkundenachweis erbringen. Die Tiere müssen offiziell registriert und gechipt werden. Auch ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung verpflichtend abzuschließend. Es besteht genereller Leinenzwang für 20/40-Hunde. Auch in Brandenburg gibt es ähnliche Regularien für große Hunde.

Personen, die so einen Hund halten möchten, müssen bestimmte Nachweise erbringen, unter anderem einen Sachkundenachweis. Auch die Tiere werden oft in Bezug auf Gefährlichkeit überprüft. Hierfür wird meist ein Wesenstest gemacht. Alternativ dazu kann man die Prüfungen für den Hundeführerschein ablegen. Gegebenenfalls wird in einem solchen Fall bei der praktischen Prüfung individuell der Schwerpunkt auf die Beurteilung der Reizschwelle und das Verhalten des Hundes bei aufbrausend oder bedrohlich auftretenden Personen sowie in einer Umgebung mit einer hohen Reizdichte gelenkt.
Wichtig zu wissen ist, dass man durch den Sachkundenachweis und einen Wesenstest beziehungsweise den Hundeführerschein oftmals lediglich die Erlaubnis zur Haltung eines „Listenhundes“ erhält. In manchen Bundesländern müssen diese Hunde trotzdem dauerhaft an der Leine geführt werden und gegebenenfalls, je nach Vorgeschichte, auch dauerhaft einen Maulkorb tragen. Aber auch dazu gibt es je nach Bundesland Bestimmungen, sodass für manche dieser Hunderassen die Haltungsauflagen gelockert werden können. Diese Entscheidungen werden jedoch je Einzelfall getroffen, weshalb hierzu keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können. Nähere Informationen dazu gibt es in den Artikeln je Bundesland auf unserer Seite oder auch in den geltenden Hundeverordnungen, die im örtlichen Tierschutzgesetz festgeschrieben sind.

Hundeführerschein für Kinder?

Wie bereits angesprochen, gilt der erworbene Hundeführerschein nur für das geprüfte Mensch-Hund-Team. Das bedeutet, dass die geprüfte Person den Hund beispielsweise trotz Anleinpflicht ohne Leine führen darf. Geht jedoch eine andere Person mit dem Hund spazieren, die zwar zum Haushalt gehört, aber nicht die Prüfung für den Hundeführerschein abgelegt hat, müsste der Hund an der Leine geführt werden. Geschieht dies nicht, wäre dies ein Verstoß gegen die gesetzliche Anleinpflicht und mit einem Bußgeld zu ahnden.
Gerade Familien stellen sich hier die Frage, ob auch Kinder den Hundeführerschein ablegen dürfen. Ältere Kinder sind häufig auch tagsüber allein mit dem Hund unterwegs. Daher wäre es für viele Jugendliche und junge Erwachsene toll, wenn auch sie den Hundeführerschein gemeinsam mit dem Hund ablegen könnten.
Tatsächlich ist dies auch für Jugendliche ab 16 Jahren möglich. Hinzu gelten die sowieso schon erforderlichen Voraussetzungen, um den Hundeführerschein ablegen zu dürfen:

  • Mindestalter des Hundes: 12 Monate
  • Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
  • Gültige Impfungen
  • Gültige Hundehaftpflichtversicherung

Gegebenenfalls muss die Hundehaftpflichtversicherung im Vorfeld kontaktiert werden, sodass das Kind auch als Hundeführer mit aufgenommen wird. So kann dann also auch das Kind den Hundeführerschein ablegen.

Buchempfehlungen zur Vorbereitung

Noch mehr Hundeführerschein Literatur gibt’s in unseren Buchempfehlungen!

Inhalte der praktischen Prüfung

Entgegengesetzt zur theoretischen Prüfung gibt es bei der praktischen Prüfung nicht ganz so genaue Angaben, was Inhalt der Prüfung sein wird. Örtlich kann es hier mitunter große Unterschiede geben. Auch können die Prüfer während der Prüfung individuell von dem eigentlichen Prüfungsverlauf abweichen. Daher wird grundsätzlich empfohlen, bei dem zuständigen Amt für Veterinärwesen die Anforderungen für die praktische Prüfung zu erfragen. Dennoch gibt es ein paar Kommandos und Situationen, die der Hund beherrschen sollte, da diese zu einem guten Grundgehorsam einfach dazu gehören.

Wichtige Kommandos

Von den vier Basis-Kommandos Sitz, Platz, Bleib und Steh sollte der Hund mindestens drei beherrschen. Zusätzlich sind ein zuverlässig funktionierender Rückruf sowie ein Bei-Fuß-Kommando essenziell für die Praxis Prüfung des Hundeführerscheins. Ab und an sind auch Abbruchsignale Bestandteil der Praxis Prüfung. All diese Kommandos werden in verschiedenen Schwierigkeitsgraden geprüft. Als Ablenkungen dienen Personen, Objekte oder auch andere Hunde.

Alltagssituationen

Die praktische Hundeführerschein Prüfung findet in Alltagssituationen statt, daher sollte man diese auch mit dem Hund trainieren. Der Hund sollte entspannt an lockerer Leine laufen können, auch wenn die Umgebung sehr laut oder sehr reizvoll für den Hund ist. Insgesamt soll sich der Hund im öffentlichen Raum am Hundehalter orientieren und zu jeder Zeit ansprechbar sein. Er darf keine Gefahr für Passanten darstellen. Hier ist es hilfreich, wenn der Hund weitere Kommandos wie „Schau“, „Weiter“ oder „Warte“ kennt. Diese Kommandos ermöglichen dem Hundeführer, die Aufmerksamkeit des Hundes sowie sein Verhalten beim Gehen gezielt zu steuern. Ebenso sollte der Hund sich bei einem Café- oder Restaurantbesuch ruhig verhalten können.

Was der Hund sonst können sollte

Da verschiedene Szenarien in der Praxis Prüfung durchgespielt werden, sollte der Hund mit vielen verschiedenen Situationen klarkommen. Hier ergibt es Sinn, auch Situationen zu trainieren, die im Alltag vielleicht nicht so häufig vorkommen. Hierzu zählt beispielsweise das Ablegen des Hundes an einem Platz (mit Sitz/Platz und Bleib) mit anschließendem Verstecken des Hundeführers außer Sichtweite des Hundes. Je nach Schwierigkeitsgrad geht schließlich noch eine fremde Person an dem Hund vorüber. Bei Hunden, bei denen die Reizschwelle aufgrund von negativen vorhergehenden Ereignissen besonders umfassend geprüft werden soll, treten diese fremden Personen dem Hund auch rufend oder schimpfend entgegen. Ebenfalls wird häufig durchdringender Blickkontakt mit dem Hund aufgebaut. All diese Dinge dürfen den Hund nicht aus der Reserve locken, er soll an dem Platz sitzen bzw. liegen bleiben und sich darauf konzentrieren, dass der Hundeführer bald wieder zurückkehrt.

Weitere Kontakt-Übungen sind beispielsweise ein Gespräch zwischen dem Hundehalter und einer weiteren Person, wo der Hund währenddessen in einer bestimmten Position verharren soll, oder auch Begegnungssituationen mit Menschen mit ungewöhnlichem Bewegungsmuster, beispielsweise Menschen mit einer Geh-Hilfe oder im Rollstuhl. Diese Begegnungsübungen werden in unterschiedlichen Umgebungen geprüft. Der Hund sollte dies also an einem lauten, belebten Ort ebenso souverän absolvieren, wie an einem ruhigen Ort.

Ein weiterer Prüfungsbestandteil ist das allgemeine Handling des Hundes. Darunter fallen meist kurze Kontrollen der Zähne, Pfoten oder anderer Körperteile. Der Hund soll sich jede Berührung gefallen lassen.
All diese Situationen können zu jeder Zeit vom Prüfer eingefordert werden. Unabhängig davon, wie laut, eng oder belebt die Umgebung gerade ist.

Ablauf der Prüfung

Für die praktische Hundeführerschein Prüfung wird ein fester Termin vereinbart. Meist beginnt die Prüfung in einer ablenkungsarmen Umgebung, wo der Grundgehorsam des Hundes überprüft wird. Nach und nach steigert sich die Prüfung in Bezug auf die Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgaben, aber auch in Bezug auf die Umgebung. So findet mindestens ein, manchmal auch zwei Ortswechsel statt, die mit einer Erhöhung der Reize in der Umgebung einhergehen. Die Prüfung dauert insgesamt etwa 60 Minuten, kann aber, je nach Einzelfall, auch länger ausfallen. Es ist gestattet, die gesamte Prüfung mit einem angeleinten Hund zu absolvieren. Für die Übungen, bei denen der Hund in größerer Distanz zum Hundeführer ist, wird eine Schleppleine eingesetzt. Wenn man dies für die eigene Prüfung wünscht, sollte man es bereits bei der Prüfungsanmeldung angeben. Dies wird zwar auf dem Prüfungsprotokoll vermerkt, hat aber keinen Einfluss auf die Prüfung oder die Wertigkeit des Hundeführerscheins selbst.

Teil 1 – Ablenkungsarme Umgebung

Dieser Prüfungsteil bildet den Startpunkt der Praxis Prüfung und wird in einem ruhigen, ablenkungsarmen Bereich wie beispielsweise einer abgelegenen Wiese oder auf einem ruhigen Parkplatz durchgeführt. Hier wird das allgemeine Handling des Hundes, also das Anfassen und Kontrollieren der Zähne, Pfoten oder anderer Körperteile sowie der Grundgehorsam überprüft. Der Hund soll souverän Sitz, Platz, Bleib und/oder Steh zeigen können. Erste Übungen auf Distanz werden ebenfalls durchgeführt, wie beispielsweise der Rückruf oder auch die Signalkontrolle. Häufig soll der Hund auch entspannt und ohne zu ziehen beim Hundeführer verharren, während dieser sich mit etwas anderem beschäftigt. Die Position, die der Hund dabei einnimmt, ist meist nicht vorgegeben.

Teil 2 – Öffentliche Grünanlage / Hundeauslaufzone

Ab diesem Teil der Prüfung kommen erste Ablenkungen ins Spiel. Entweder wechselt man hierfür noch einmal den Ort oder erzeugt Ablenkungen durch Personen, die der Prüfung offiziell beiwohnen. Schwerpunktmäßig werden hier die Leinenführigkeit sowie die Kommandos bei Ablenkung überprüft. Aber auch erste Begegnungsaufgaben kommen hinzu. So können Personen, Objekte oder auch fremde Hunde den Weg des Mensch-Hund-Teams kreuzen. Häufig zeigt eine Person dabei auffälliges Verhalten, meist in Form eines ungewöhnlichen Bewegungsmusters. Auch Personen mit Kinderwagen oder Walking Stöcken kommen in der praktischen Prüfung immer wieder vor.

Teil 3 – Innerstädtischer Bereich

Für den letzten Teil der Prüfung findet meist ein Ortswechsel statt. Hier begibt sich das Mensch-Hund-Team in eine typische Alltagssituation, zum Beispiel in ein Einkaufszentrum, eine Einkaufsstraße oder an eine stark befahrene Straße. Auch hier werden erneut die Leinenführigkeit sowie eines der Grundkommandos Sitz, Platz, Bleib oder Steh überprüft. Auch hier werden wieder Begegnungssituationen hergestellt. Die Schwierigkeit in diesem Prüfungsteil liegt daher in der Umgebung, da sich hier viele Menschen und/oder Hunde aufhalten und die Umgebung laut und wuselig ist. Zum Schluss wird das Mensch-Hund-Team auch gern in ein Café geführt, um zu sehen, ob der Hund auch auf beengtem Raum ruhig und gelassen bleibt.

Erlaubte Hilfsmittel

Für die Hundeführerschein Prüfung sind einige Hilfsmittel erlaubt, um den Hund beherrschbar zu halten. Die Verwendung hat keine Auswirkungen auf die Anerkennung des Hundeführerscheins, sollte jedoch bereits bei der Prüfungsanmeldung vermerkt werden.

Grundsätzlich sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  • Halsband
  • Halsband mit Zugstopp
  • Geschirr
  • Halti (wenn erforderlich)
  • Maulkorb (wenn erforderlich)
  • Führleine
  • Schleppleine (nur für den Rückruf)
  • Hundepfeife
  • Clicker

Es gibt auch Hilfsmittel, die nicht zugelassen sind, da sie als nicht tierschutzkonform eingestuft werden. Dazu gehören jegliche Hilfsmittel, die dem Hund Schaden zufügen können wie beispielsweise Würge- oder Stachel-Halsbänder oder auch Erziehungsgeschirre, die sich bei Zug immer enger um den Hundekörper schnüren.

Buchempfehlungen mit Praxis-Beispielen

Noch mehr Hundeführerschein Literatur gibt’s in unseren Buchempfehlungen!

Hundeführerschein Praxis Prüfung: Gründe zum Durchfallen

Die praktische Prüfung für den Hundeführerschein prüft das Mensch-Hund-Team auf Herz und Nieren. Der Hund muss einen ausgezeichneten Gehorsam zeigen, zu jeder Zeit und in jeder Umgebung ansprechbar und führbar sein und eine gute Kommunikation zwischen Mensch und Hund muss erkennbar sein. Natürlich gibt es da viele Hürden, an denen man auch scheitern kann. Grundsätzlich gilt: wenn etwa die Hälfte der Prüfsituationen nicht bestanden werden, gilt die Prüfung als durchgefallen.

Weitere häufige Gründe für das Durchfallen bei der Praxis Prüfung sind:

  • Der Hund verweigert das Ausführen eines Kommandos
  • Der Hund bricht aus einem Kommando zu früh aus
  • Der Hund zieht an der Leine und ist nicht wieder unter Kontrolle zu bringen
  • Der Hund greift Menschen, Objekte oder andere Hunde an
  • Der Hund ist minutenlang nicht mehr kontrollierbar
  • Der Mensch verhält sich dem eigenen Hund gegenüber nicht mehr tierschutzkonform
  • Der Mensch verhält sich rücksichtslos gegenüber Kontakt-Personen
  • Der Mensch zeigt körperliche Härte gegenüber fremden Hunden

Kosten der Prüfung

Die Kosten für die Hundeführerscheinprüfung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist zahlt man einen Kombi-Preis, also die Theorie- und die Praxisprüfung werden gemeinsam im Voraus bezahlt. Im Schnitt liegt dieser Kombi-Preis bei 90 bis 120 Euro.

Wenn man eine der Prüfungen nicht im ersten Durchgang besteht, muss man sie wiederholen, zahlt aber dann meist eine verminderte Prüfungsgebühr nur für diesen Teil der Prüfung. Die örtlichen Prüfungszentren geben aber auch noch einmal gesondert Auskunft über die zu erwartenden Kosten. In manchen Bundesländern gibt es zudem finanzielle Förderungen, um Personen mit geringem Einkommen ebenfalls die Möglichkeit zu geben, den Hundeführerschein abzulegen.

Vorbereitung auf die Praxisprüfung

Für das Training mit dem Hund sollte man sich genügend Zeit nehmen. Natürlich spielt auch die Vorerfahrung des Hundes bei der Prüfungsvorbereitung eine Rolle. Möchte man sich auf den Hundeführerschein mit einem Welpen vorbereiten, muss man sowieso warten, bis der Hund ein Jahr alt ist, um zur Prüfung antreten zu dürfen. Es wird empfohlen, einen detaillierten Trainingsplan zu erstellen, der mindestens jeden zweiten Tag eine Trainingseinheit vorsieht. Diese Einheiten müssen gar nicht lang sein, es ist nur wichtig, dass der Hund regelmäßig, am besten täglich, in irgendeiner Übungssituation auf die Hundeführerschein Prüfung vorbereitet wird. Auch sollte man sich zusammen mit dem Hund in dieser Vorbereitungszeit in viele Situationen im öffentlichen Raum begeben, um das Verhalten des Hundes zunächst zu beobachten und schließlich gezielt in diesen Situationen trainieren zu können.

Ausführliche Tipps und Informationen zur Vorbereitung auf die Hundeführerscheinprüfung gibt es hier:

Vorbereitung auf den Hundeführerschein

Alles rund um die Theorie-Prüfung gibt es hier:

Die theoretische Prüfung

Unsere Buchempfehlungen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung gibt es hier:

Hundeführerschein Literatur

Bild: © Depositphotos.com / IgorVetushko