Der Hundeführerschein

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Hundeführerschein Prüfung machenDer Hundeführerschein ist in aller Munde. Manch einer, der seit Jahrzehnten Hunde besitzt, mag die Einführung des Hundeführerscheins stutzig machen. Doch es geht bei dem Hundeführerschein hauptsächlich um die Personen, die zum ersten Mal einen Hund besitzen wollen. Mit dem Hundeführerschein wird diesen Personen eine umfassende Sachkunde über Hunde sowie das souveräne Führen des eigenen Hundes bescheinigt. Aber auch Menschen,
die schon viel Hundeerfahrung haben, sollten sich mit dem Thema Hundeführerschein auseinandersetzen, denn in immer mehr Bundesländern in Deutschland ist ein Hundeführerschein Pflicht. Daher ist es nicht verkehrt, wenn man schon im Vorfeld weiß, was auf einen zukommt, wenn man bald um die Hundeführerschein-Prüfung nicht mehr herumkommt.

Was ist ein Hundeführerschein?

Der Hundeführerschein bescheinigt dem Hundehalter eine umfassende Sachkenntnis über Hunde sowie das souveräne Führen des eigenen Hundes. Das Mensch-Hund-Team wird in einer praktischen Prüfung von einem Sachverständigen geprüft. So kann man nachweisen, dass man seinen Hund unter Kontrolle hat und er keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Außerdem zeigt man in einer theoretischen Prüfung, dass man sich mit dem Tier „Hund“ und dessen Besonderheiten intensiv auseinandergesetzt hat.

Das Erwerben des Hundeführerscheins befreit einen von der Anleinpflicht, die in vielen Bundesländern in Deutschland eingeführt worden ist, wie zum Beispiel in Hamburg oder Berlin. So darf der Hund offiziell ohne Leine Gassi gehen.

Leinenpflicht & Strafen

Der Hundeführerschein ist erst deshalb wichtig geworden, da in immer mehr Bundesländern in Deutschland eine Anleinpflicht für Hunde herrscht. Das bedeutet, dass ein Hund außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. der Wohnung an der Leine geführt werden muss. Spezielle Auflagen gelten für besonders gefährliche Hunde, sogenannte „Listenhunde“, auf die wir aber
an anderer Stelle weiter eingehen möchten. Doch egal wie groß oder klein, jung oder alt, ruhig oder temperamentvoll ein Hund ist: Er muss angeleint sein.
Spezielle Auslaufflächen für Hunde sollen die körperliche Auslastung sicherstellen. Jedoch sind diese Auslaufflächen teils sehr rar. Da passiert es schnell, dass man den Hund auch außerhalb dieser Flächen ohne Leine laufen lässt. Doch das kann schnell zu hohen Strafen führen. Ist der Hund nämlich trotz Anleinpflicht nicht angeleint, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Dieser Höchstsatz soll abschrecken, wird aber in den seltensten Fällen verhängt, denn die Polizeibeamten oder Mitarbeiter des Ordnungsamts müssen auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.

Ein konkretes Beispiel

Auf der täglichen Gassi-Runde befindet sich ein kleiner Park. Zu dem Park gehört ein Abenteuerspielplatz für Kinder. An Tag 1 ist niemand in dem Park anzutreffen. Der Hund läuft zwar ohne Leine, kann in dieser konkreten Situation aber keine anderen Menschen oder Hunde gefährden, da niemand sonst in dem Park ist. Sollte man in so einer Situation kontrolliert werden, fallen die Bußgelder sehr gering aus, häufig gibt es auch nur eine erste
Verwarnung.

An Tag 2 ist eine ganze Schulklasse auf dem Abenteuerspielplatz in dem Park.
Wieder lassen Sie Ihren Hund ohne Leine laufen. Hier besteht hohes Gefährdungspotenzial. Der Hund wird sehr wahrscheinlich auf die Kinder treffen. Wie diese reagieren, kann man nicht voraussagen. Sollte man in dieser Situation kontrolliert werden, wird es definitiv nicht bei einer Verwarnung bleiben: Man wird direkt ein Bußgeld zahlen müssen. Und da die
Situation eindeutig Gefährdungspotenzial mit sich trug und Sie als Hundehalter umsichtiger hätten handeln müssen, indem Sie den Hund an die Leine nehmen, wird das Bußgeld sicher etwas höher ausfallen.

Die genauen Bußgelder sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da die Handhabung mit freilaufenden Hunden Ländersache ist. Daher empfehlen wir, dass Sie sich mit den drohenden Bußgeldern für Ihr Bundesland vertraut machen. Neben Kontrollen, die sehr unregelmäßig durchgeführt werden, können auch wiederholte Beschwerden von
Anwohnern direkt zu einem höheren Bußgeld führen, sollte man den Hund nicht unangeleint Gassi führen. Seien Sie vorausschauend und umsichtig: Die Leinenflicht gibt es nicht umsonst.

Wer braucht einen Hundeführerschein?

Grundsätzlich benötigt jeder Hundehalter, in dessen Bundesland eine Anleinpflicht für Hunde besteht, einen Hundeführerschein, um den Hund ohne Leine Gassi führen zu dürfen. Denn der Erwerb des Hundeführerscheins ist mit Privilegien gekoppelt, die Halter und Hund fortan genießen dürfen.

Besonders interessant und im Alltag von Bedeutung ist eben das Spazierengehen ohne Leine, um den Hund körperlich optimal auslasten zu können.
Hundefreilaufflächen sind meist sehr knapp bemessen und nicht überall zu finden. Daher bleibt es einem meist gar nichts anderes übrig, als den Hund auf der alltäglichen Gassi-Runde ohne Leine laufen zu lassen. Also benötigen alle, die dies vorhaben, einen Hundeführerschein. Leider ist die Dunkelziffer derer, die ihren Hund ohne Leine laufen lassen, aber keinen Hundeführerschein besitzen, sehr hoch. Hier kann man in der eigenen Nachbarschaft nur hoffen, dass die Hunde trotzdem gut hören und keine Gefahr für andere Menschen oder Hunde darstellen.

Für das Halten mancher Hunderassen wird noch vor Anschaffung derer ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft die sogenannten „Listenhunde“. In manchen Bundesländern wird hier inzwischen kein Unterschied zwischen verschiedenen Rassen gemacht:

Jeder benötigt vor Anschaffung des Hundes einen Sachkundenachweis, egal zu
welcher Rasse der Hund gehört. Dies ist zum Beispiel in Niedersachsen der Fall. In Nordrhein-Westfalen müssen beispielsweise die Hundehalter einen Hundeführerschein erwerben, dessen Hund eine bestimmte Größe (40cm Schhulterhöhe) oder ein bestimmtes Gewicht (ab 20kg) erreicht hat.
Mit dem Sachkundenachweis soll der Mensch gezielt geschult werden. Der zukünftige Hundehalter soll sein Wissen über Hunde in einer Prüfung unter Beweis stellen. Denn häufig zeigt sich bei Konflikten mit Hunden im Nachhinein, dass der Mensch diesen Hund nicht hätte halten dürfen. Falsche Haltungsbedingungen sind nämlich der Hauptgrund für Aggressivität bei Hunden und nicht der Name der Rasse oder das Aussehen des Hundes.

Daher fordern verschiedene Tierschutzorganisationen bereits seit
Jahren einen einheitlichen, bundesweit gleichen Hundeführerschein, der noch vor der Anschaffung erworben werden muss. Solche Regularien sind anscheinend schwer umzusetzen, da die Anleinpflicht Ländersache ist.

Voraussetzungen für den Hundeführerschein

Speziell ausgebildete Sachverständige nehmen die Prüfung ab. Meist sind dies Trainer aus Hundeschulen oder Sachverständige der Veterinärbehörde. Bevor man zur Prüfung zugelassen wird, muss nachgewiesen werden, dass das zu prüfende Mensch-Hund-Team vorbereitende Maßnahmen wie beispielsweise mehrere Trainingsstunden mit einem zertifizierten Hundetrainer absolviert hat. Das ist je nach Bundesland aber auch wieder anders geregelt, allerdingt relativ leicht umzusetzen, wenn der Prüfer selbst Hundetrainer mit eigener Hundeschule ist. Dieser weiß am besten Bescheid, was man zur Prüfungszulassung alles bereits gelernt haben muss und wird seine Hundetrainingskurse auch darauf ausrichten.

Weitere Voraussetzungen zur Prüfungsablegung sind:

  • Mindestalter des Hundeführers von 16 Jahren
  • Mindestalter des Hundes von 12 Monaten
  • Gültige Haftpflichtversicherung für den Hund
  • Gültiger Impfschutz des Hundes
  • Identifikationsnachweis des Hundes (Mikrochip)

Ablauf der Hundeführerschein Prüfung

Die Prüfung für den Hundeführerschein gliedert sich in zwei Teile: Einen theoretischen Teil, in dem der Mensch seine Sachkunde über Hunde nachweist und einen praktischen Teil, in dem das Mensch-Hund-Team in verschiedenen Situationen geprüft wird.

Im theoretischen Teil erwartet den Hundehalter in den meisten Bundesländern ein Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen zu Themen rund um den Hund. Aus folgenden Themengebieten können Fragen vorkommen:

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation
  • Lerntheorie, Erziehung, Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassenkenntnisse
  • Ernährung, Gesundheit und Fortpflanzung
  • Hund & Recht
Für diesen Theorieteil sind etwa 60 Minuten Bearbeitungszeit angesetzt. Ab 80% richtig gegebenen Antworten gilt dieser Teil der Prüfung als bestanden und man ist zur praktischen Prüfung zugelassen. Die Zulassung zum praktischen Prüfungsteil ist für drei Jahre gültig.

Im Praxisteil der Prüfung geht es vor allem darum, wie sich der Hund im Alltag verhält und ob der Hundehalter den Hund unter Kontrolle hat. Außerdem wird ebenso auf die Beziehung zwischen Hund und Halter geachtet. Typische Prüfungssituationen sind beispielsweise Spaziergänge ohne Leine, Restaurant- bzw. Café-Besuche oder andere Orte, an denen sich noch andere Menschen aufhalten. Hierbei wird darauf geachtet, wie sich der Hund
gegenüber Fremden verhält und inwieweit er in solchen Situationen noch den Kommandos folgt.

Auch das Verhalten des Hundeführers (tiergerecht und vorausschauend) fließen in die Bewertung mit ein. Wie genau die Prüfung aussehen wird, ist je nach Bundesland, Prüfer und Prüfungsort unterschiedlich. Dennoch gibt es gewisse Grundkommandos und Verhaltensweisen, die der Hund beherrschen muss. Diese besprechen wir im nächsten Abschnitt.

DURCHGEFALLEN?

Sollte man die Prüfung nicht bestehen, ist dies zunächst kein Grund zur Sorge. Die Prüfung, oder Teile davon, kann man beliebig oft wiederholen. Hat man die theoretische Prüfung bestanden und fällt durch die praktische Prüfung durch, muss auch nur dieser Teil wiederholt werden. Jedoch kostet jeder Anlauf erneut Geld. Daher sollte man sich zuerst in der Theorie fit fühlen und mit dem Hund so viel trainiert haben, dass er alle Kommandos der Prüfung souverän ausführen kann. Das spart Nerven in der Prüfung und vielleicht sogar Geld.

Hundeführerschein Prüfungsvorbereitung

Hund und Herrchen sollten die Hundeführerscheinprüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich darauf vorbereiten. Der Mensch muss im theoretischen Teil seine Sachkunde zu verschiedenen Hundethemen unter Beweis stellen. Die genauen Themengebiete haben wir bereits besprochen.

Meist reicht ein gutes Buch zur Vorbereitung aus. Möchte man diese Themen aber nicht allein zu Hause erarbeiten, gibt es auch immer mehr Anbieter, die Komplettkurse anbieten, um Hund und Herrchen für die Prüfung fit zu machen. Womit wir auch schon beim nächsten Thema wären: Die Prüfungsvorbereitung für den Hund. Man kann noch so gut die Hundethemen für den theoretischen Prüfungsteil beherrschen – wenn der Hund in der Prüfung nicht das zeigt, was verlangt wird, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Nach einer Nachschulungsmaßnahme kann man sich erneut zu der Prüfung anmelden, dies kostet dann erneut die komplette Prüfungsgebühr. Daher sollte man im Vorfeld so intensiv mit dem Hund üben, dass es auf Anhieb beim ersten Mal klappt.

Die Inhalte der Hundeführerschein Prüfung

Was genau geprüft wird, ist auch wieder von Bundesland, Prüfer und Prüfungsort abhängig, kann sich also sehr stark unterscheiden, je nachdem welche Gegebenheiten am Tag der Prüfung vorliegen. Dennoch gibt es ein paar Eckpfeiler, an denen man sich orientieren kann, die definitiv, wenn auch in veränderlichen Anteilen, in jeder Hundeführerscheinprüfung gefordert werden:

Locker an der Leine gehen: Der Hund muss locker an der Leine gehen, die Leine darf nicht dauerhaft gespannt sein.
Sitz, Platz, Steh: Der Hund muss mindestens zwei der drei Kommandos beherrschen und sie in unterschiedlichen Situationen souverän ausführen.
Bleib: Der Hund wird an einer Stelle abgelegt (Sitz oder Platz). Der Hundeführer entfernt sich, bleibt aber in Sichtweite. Der Hund muss mindestens zwei Minuten lang in dieser Position verharren und auf sein Herrchen bzw. Frauchen warten.
Rückruf: Der Hund muss unverzüglich ohne Umwege auf Zuruf zum Hundehalter zurückkehren. Der Abstand zwischen Hund und Halter muss dabei mindestens 10 Meter betragen.
Handlungsabbruch: Der Hund muss eine Handlung auf Kommando sofort unterbrechen. Diese Situation wird meist mit Futter oder Spielzeug herbeigeführt, welches der Hund auf das Kommando hin ausspucken/liegen lassen soll.

PRÜFUNGSGEBÜHR

Die Gebühren für einen Prüfungsdurchlauf können sich innerhalb der verschiedenen Bundesländer stark unterscheiden. Ebenso kommt es darauf an, ob man lediglich die Prüfung zum Beispiel bei Hundetrainern einer Hundeschule ablegt oder ob man auch vorher einen theoretischen und praktischen Ausbildungskurs besuchen möchte. Die Prüfungsgebühr für den theoretischen Teil liegt zwischen 20 und 30€, der praktische Teil ist hingegen etwas teurer. Hier muss man bis zu 85€ bezahlen. Häufig werden auch Kombi-Pakete angeboten, da kosten Theorie & Praxis zusammen dann meist zwischen 50 und 75€.

In jeder Prüfungssituation können und werden fremde Personen vorkommen. Der Hund darf sich von diesen fremden Personen weder verunsichern noch ablenken lassen. Er soll sich voll und ganz auf sein Herrchen bzw. Frauchen konzentrieren.

Der Prüfer wird die Anweisungen geben. Diese sind einzuhalten und zügig umzusetzen. Bei erfolgreichem Abschluss des praktischen Teils wird dem Mensch-Hund-Team der Hundeführerschein ausgehändigt. Wichtig: Der Hundeführerschein ist nur für die geprüfte Person mit dem geprüften Hund gültig. Weitere Personen, die den Hund führen möchten/sollen müssen eine eigene Prüfung ablegen. Ebenfalls benötigt man pro Hund einen Hundeführerschein.

Zusammenfassung

Mit der richtigen Vorbereitung ist die Prüfung für den Hundeführerschein keine große Hürde. Man sollte im Vorfeld wissen, was einen in der Prüfung, im theoretischen sowie praktischen Teil, erwartet. Je nach Bundesland gibt es gegebenenfalls noch speziellere Prüfungsinhalte.

Dies sollte man ebenfalls im Vorfeld abklären. Wir empfehlen jedem Hundehalter, den Hundeführerschein zu machen. Die Prüfungsgebühren sind sehr moderat, sodass sich auch Personen mit einem kleineren Geldbeutel den Sachkundenachweis ablegen können.

Den Hundeführerschein zu machen gibt einem selbst nicht nur die Sicherheit, dass der eigene Hund hört und folgsam ist, man erwirbt damit auch Privilegien wie beispielsweise den Hund trotz Leinenpflicht ohne Leine Gassi führen zu dürfen

Bilder: © Depositphotos.com / kurapatka